Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sensioty AG (CHE-326.851.857), Solothurnstrasse 3, 2540 Grenchen, (nachfolgend „Sensioty“ genannt).

Je nach Art des Geschäftes werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Zusätze in den entsprechenden Verträgen ergänzt.

Diese vorliegenden AGB gelten für sämtliche Produkte sowie (Dienst-) Leistungen von Sensioty sowie für sämtliche von Sensioty mit Kunden abgeschlossene Verträge. Für Verträge mit Kunden gelten ausschliesslich diese AGB, welche den Geschäftsbedingungen von Kunden vorgehen.

An abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen ist Sensioty nur gebunden, wenn Sensioty diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Sensioty ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen; es gelten die jeweils aktuellen AGB die auf der Website von Sensioty oder anderweitig zugänglich gemacht werden.

 

2. Vertragsabschluss

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, sind Angebote von Sensioty, ungeachtet ob sie aufgefordert oder unaufgefordert abgegeben werden, freibleibend (Art. 7(1) OR).

Ein Vertragsschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Sensioty zustande, und zwar bezüglich der in der Auftragsbestätigung genannten Produkte und / oder (Dienst-) Leistungen sowie zu den darin aufgeführten Konditionen. Widersprechen sich die Auftragsbestätigung und diese AGB, gehen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung vor.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mittel der elektronischen Kommunikation gelten nur dann als Schriftform, wenn dies von den Parteien so vereinbart wurde.

 

3. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich und ihre Mitarbeitenden, sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des anderen, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, Dritten nicht zu offenbaren und alle Anstrengungen zu unternehmen, um Dritte am Zugang zu diesen Informationen zu hindern. In ihrer angestammten Tätigkeit darf aber jede Partei Kenntnisse weiterverwenden, die sie bei der Geschäftsabwicklung erwirbt.

 

4. Informationspflicht

Jede Partei hat der andern alle Informationen, die für die Erfüllung des Vertrages und die sichere Anwendung der Produkte und Dienstleistungen notwendig sind, rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen und ihr die entsprechenden Datenträger, Zeichnungen, Muster und Unterlagen zu übergeben. Insbesondere hat der Kunde Sensioty rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie von Bedeutung sind.

Die Parteien überprüfen die übermittelten Informationen und teilen festgestellte Unrichtigkeiten der anderen Partei unverzüglich mit. Falls eine Partei Änderungen der übermittelten Informationen für erforderlich hält, hat sie dies der anderen Partei innert nützlicher Frist schriftlich mitzuteilen.

Allfällige Aufwendungen, die nachweislich durch verspätet übermittelte, falsche oder unvollständige Informationen oder durch nachträgliche Änderungen der Informationen entstehen, trägt der Verursacher.

 

5. Leistungsumfang

Für Umfang und Ausführung der Produkte und Dienstleistungen ist die Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche fehlt, das Angebot von Sensioty massgebend. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, Customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang. Änderungswünsche des Kunden im Vergleich zur Auftragsbestätigung bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Sensioty.

 

6. Erfüllungsort

Soweit kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, stellt Sensioty die Produkte und Dienstleistungen an Ihrem Sitz bereit.

Erbringt Sensioty Dienstleistungen an einem anderen Ort, vergütet der Kunde die Reise- und Aufenthaltskosten.

 

7. Erfüllung durch Dritte

Sensioty ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind netto, exkl. MWST und andere Abgaben, ab Werk, ohne Verpackung, Porto, Zölle und andere Gebühren, Versicherung, Montage und dergleichen sowie ohne jegliche Abzüge (allfällige Abzüge sind vom Kunden zu ersetzen). Die Verrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung sowie Montage und dgl. sind vom Kunden zu tragen bzw. werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten die in der Rechnung diesbezüglich festgelegten Bedingungen und Kostenpositionen. Die Rechnung wird dem Kunden zusammen mit der Ablieferung der Produkte bzw. dem Abschluss der Leistungserbringung zugestellt.

Die Zahlungsfrist beträgt für Kunden mit Sitz und Lieferadresse in der Schweiz 30 (dreissig) Kalendertage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist Sensioty berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent (5%) p.a. auf dem ausstehenden Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen; zudem darf Sensioty

  1. erklären, dass alle Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, sofort fällig werden;
  2. dem Kunden für alle fälligen Zahlungen eine angemessene Nachfrist ansetzen und, wenn der Kunde nicht den gesamten fälligen Betrag innert dieser Frist begleicht, die Aufhebung der Verträge erklären und die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zurückfordern;
  3. die weitere Erfüllung von Leistungen (inkl. Mängelbehebung), auch wenn sie nicht aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammen, von geeigneten Sicherheiten des Kunden, einschliesslich Vorauszahlung, abhängig machen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Sensioty behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor. Sensioty ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für Sensioty zu verwahren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Sensioty berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

10. Termine

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hält sich Sensioty 30 Tage an ihr schriftliches Angebot/Offerte. Nach Ablauf der Offertgültigkeit bleiben Sensioty Änderungen der Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen, der Bezeichnungen und Abbildungen vorbehalten, auch ohne vorherige Mitteilung.

Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen,

  1. wenn Sensioty Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert;
  2. wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
  3. wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung von Sensioty liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.

Bei Verzögerungen hat der Kunde von Sensioty eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung zu gewähren. Trägt Sensioty nachweisbar die Schuld am Terminverzug, hat der Kunde trotz nachträglicher Erfüllung oder Vertragsaufhebung Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf ein Prozent pro zwei Wochen, höchstens fünf Prozent, gemessen am Wert der verspäteten Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.

 

11. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den Produkten geht mit der Übergabe ab Werk an den Transportunternehmer auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe an den Transportunternehmer aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gehen Nutzen und Gefahr in dem Moment auf den Kunden über, in welchem Sensioty dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat.

Kosten für Transport, Verpackung, Zollabfertigung, Transportversicherung sowie die Kosten für die allfällige nachgelagerte Montage und Inbetriebnahme ist Sache des Kunden.

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

 

12. Verwendung

Der Kunde ist verantwortlich für die Verwendung der Produkte und Dienstleistungen sowie die Kombination mit anderen Erzeugnissen, namentlich mit Informatik oder elektrischen Geräten und Anlagen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen des Herstellers und der Sensioty zu beachten.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benutzer weiterzugeben.

 

13. Abnahme

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Kunde alle Produkte und Dienstleistungen selbst.

Sofort nach Erhalt kontrolliert der Kunde die gelieferten Produkte bezüglich Identität, Menge, Transportschäden und Begleitpapiere. Sobald als möglich prüft der Kunde die Produkte und Dienstleistungen auch auf weitere Mängel.

Allfällige Mängel hat der Kunde sofort schriftlich anzuzeigen. Produkte und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn sie wirtschaftlich genutzt werden, spätestens aber nach 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung.

Verdeckte Mängel, die bei einer ordentlichen Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, sind sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 

14. Gewährleistung

Sensioty steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet und dass ihre Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen.

Sensioty garantiert nicht für die Resultate, welche der Kunde mit den Produkten und Dienstleistungen erzielen will. Sensioty haftet auch nicht für Schäden, die sich aus deren Nutzung ergeben.

Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die Sensioty nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgungen, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse.

Wegen eines unerheblichen Mangels kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen. Unerheblich sind Mängel, namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen.

Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde Sensioty eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. Sensioty behebt die Mängel nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der ihr dafür freien Zugang zugestehen muss. Die Kosten für Demontage und Montage, Transport, Verpackung, Reise und Aufenthalt gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Sensioty.

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate ab Lieferung oder Leistungserbringung.

Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er kann nur dann den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn ihm die Annahme unzumutbar ist. Die Geltendmachung von Schadenersatz infolge Rücktritts ist ausgeschlossen.

 

15. Haftung

Sensioty haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden von Sensioty entsteht. Weitere Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Ersatz von indirekten Schäden, wie insbesondere entgangenem Gewinn und anderen Vermögensschäden.

 

16. Geistiges Eigentum

Vorbehältlich anderslautender Lizenzbedingungen haben der Kunde und seine Abnehmer nur das Recht zur Nutzung der überlassenen Software, der Arbeitsergebnisse, des Know-hows, der Datenträger und der Dokumentationen mit dem entsprechenden Produkt, nicht aber zur eigenständigen Veräusserung, zur Verbreitung, zur Vervielfältigung, zur Erweiterung oder Änderung.

Das Eigentum und das Recht zur weiteren Verwendung verbleiben bei Sensioty oder seinen Lizenzgebern, auch wenn der Kunde die Software, Arbeitsergebnisse oder Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.

Der Kunde ergreift die erforderlichen Massnahmen, um Software, Arbeitsergebnisse und Dokumentationen vor ungewolltem Zugriff oder Missbrauch durch Unberechtigte zu schützen.

Der Kunde darf die notwendigen Sicherungskopien erstellen.

 

17. Datenschutz

Die Sammlung, Bearbeitung, Speicherung und Sicherung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Sensioty.

Alle Mitarbeitende die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für Sensioty Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder durch Sensioty umgehend vernichtet.

 

18. Abtretung, Übertragung und Verpfändung

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Sensioty geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Sensioty geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Sensioty ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie des Internationalen Kaufrechts gemäss Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 betreffend Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Für die Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesen AGB, den Auftragsbestätigungen und Verträgen sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Solothurn, Gerichtsstand Grenchen ausschliesslich zuständig.

Sensioty hat das Recht, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand einzuklagen.

 

Ausgabe vom 07.01.2021

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